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7.
Möglichkeiten der Suchtkrankenhilfe
-
Hilfen im Notfall
Jeder Abhängige kann in eine so ernste Krise geraten, daß
daraus ein medizinischer oder sozialer Notfall wird. Akute
körperliche Erkrankung, deren letztere Ursache ein chronischer
Alkohol- , Drogen- und/oder Medikamentenkonsum ist, tiefe
Depressionen mit Selbsttötungsabsichten, Vergiftungen durch
eine Überdosis von Alkohol und/oder Tabletten, Delier (akuter
Verwirrtheits- und Angstzustand), aggressives Verhalten mit
Gefährdung anderer Personen, Verwahrlosung und Obdachlosigkeit
können auftreten und bedürfen umgehender Schutz- und
Behandlungsmaßnahmen. Hierfür sind die Notdienste
(Rettungsdienst, Notarzt, Polizei etc.) zu benachrichtigen.
- Ambulante und stationäre Hilfen
Da nur die wenigsten Suchtkranken ihre
Behandlungsbedürftigkeit selbst erkennen und sich oft nicht
aus eigenem Antrieb in qualifizierte Behandlung begeben, kommt
es meist sehr auf die Hilfe des sozialen Umfeldes an. Und
wirksame Hilfen sind möglich und wichtig!
Neben dem behandelnden Arzt, der eine körperliche Entgiftung
in einem Krankenhaus in die Wege leiten kann, hat das
Beratungsangebot von Suchtberatungsstellen eine zentrale
Bedeutung. Die dortigen Mitarbeiter beraten Betroffene und
Angehörige vertraulich und qualifiziert über geeignete
Behandlungsmöglichkeiten und leiten diese entsprechend auch
ein. Die Berater sind in der Regel Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen oder Psychologen und unterliegen einer
besonderen gesetzlichen Schweigepflicht. Da Suchtkranke oft
Angst vor einer Kontaktaufnahme zu solchen Stellen haben, kann
es eine große Hilfe für sie bedeuten, wenn sie von
Angehörigen, Kollegen oder Freunden am Anfang dorthin
begleitet werden. Es ist sogar sehr sinnvoll, wenn das soziale
Umfeld, insbesondere die Familie, in das Behandlungskonzept
mit eingebunden ist.
- Körperliche Entgiftung
Vor der eigentlichen Entwöhnungstherapie ist meist erst eine
körperliche Entgiftungsbehandlung notwendig. Diese wird vom
behandelnden Arzt eingeleitet und stationär im Krankenhaus
durchgeführt und dauert zwischen 7 und 14 Tagen. Der Patient
erhält ein Ersatzmedikament, das im Laufe der körperlichen
Entgiftung langsam bis auf null herunterdosiert wird. Die
körperliche Behandlung ist damit zunächst abgeschlossen, wenn
keine weiteren alkoholbedingten Erkrankungen vorliegen. Durch
eine Entgiftung sind allerdings noch nicht die jahrelangen
Trink- und Verhaltensmuster beseitigt. Diese sollten unbedingt
über eine Entwöhnungstherapie behandelt werden, da es
erfahrungsgemäß ohne Therapie schon nach kurzer Zeit wieder
zum Alkoholrückfall kommt. Die Kosten der Entgiftung trägt die
Krankenkasse.
- Entwöhnungstherapie
Eine Entwöhnungstherapie kann sowohl ambulant wie auch
stationär erfolgen. In einer ambulanten Therapie nimmt der
Betroffene regelmäßig an Einzel- und Gruppengesprächen in
einer dafür zugelassenen Suchtberatungsstelle teil. Parallel
empfiehlt sich ein Anschluss an eine Selbsthilfe- und
Abstinenzgruppe, der auch nach Abschluss der Therapie über
längere Zeit angebracht ist und zur weiteren Stabilisierung
und Vermeidung von Rückfällen. Die stationäre
Entwöhnungstherapie kann ausschließlich über die örtliche
Suchtberatungsstelle bzw. den sozial-psychiatrischen Dienst
beantragt und eingeleitet werden. Diese stationären
Entwöhnungstherapien werden in speziellen Fachkliniken
durchgeführt – in unserem Bundesland z. B. in Serrahn,
Rostock, Feldberg, Lübstorf (Alkohol, Medikamente); in Tessin
und Parber (Drogen) – und dauern zwischen 2 und 6 Monaten. Die
Kosten hierfür trägt der Rententräger bzw. die Krankenkasse.
Wesentliche Inhalte der Entwöhnungstherapien sind: -
Reflektieren und Erkennen des eigenen Suchtverhalten
- Austausch mit anderen Suchtkranken
- Aufarbeiten der eigenen „Suchtkarriere“ - Erarbeiten und
Einüben neuer Verhaltensweisen/Problemlösungen
- Neugestaltung des Freizeitverhaltens
- Einbindung des sozialen Umfeldes in die Therapie
- Lernen, abstinent vom Suchtmittel zu leben.
Auch nach einer stationären Entwöhnungstherapie ist ein
Anschluss an eine Selbsthilfe- und Abstinenzgruppe angebracht;
hilfreich kann auch eine zeitbegrenzte ambulante Nachsorge
durch die Suchtberatungsstelle sein.
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Genuss oder Sucht?
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Was versteht man eigentlich
unter „Sucht“?
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Wer ist gefährdet?
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Aufhören ist möglich!
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6.
Ein Angebot an Angehörige, Freunde und alle, die
helfen wollen
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7.
Möglichkeiten der Suchtkrankenhilfe
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... bevor es zu spät ist!
Suchtprävention...
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9.
Selbsthilfegruppen und Abstinenzvereine – Ihre
Aufgaben und Ziele
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