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 +  Sucht und drogen

 

 

 +  7. Möglichkeiten der Suchtkrankenhilfe

 

- Hilfen im Notfall
Jeder Abhängige kann in eine so ernste Krise geraten, daß daraus ein medizinischer oder sozialer Notfall wird. Akute körperliche Erkrankung, deren letztere Ursache ein chronischer Alkohol- , Drogen- und/oder Medikamentenkonsum ist, tiefe Depressionen mit Selbsttötungsabsichten, Vergiftungen durch eine Überdosis von Alkohol und/oder Tabletten, Delier (akuter Verwirrtheits- und Angstzustand), aggressives Verhalten mit Gefährdung anderer Personen, Verwahrlosung und Obdachlosigkeit können auftreten und bedürfen umgehender Schutz- und Behandlungsmaßnahmen. Hierfür sind die Notdienste (Rettungsdienst, Notarzt, Polizei etc.) zu benachrichtigen.

- Ambulante und stationäre Hilfen
Da nur die wenigsten Suchtkranken ihre Behandlungsbedürftigkeit selbst erkennen und sich oft nicht aus eigenem Antrieb in qualifizierte Behandlung begeben, kommt es meist sehr auf die Hilfe des sozialen Umfeldes an. Und wirksame Hilfen sind möglich und wichtig!
Neben dem behandelnden Arzt, der eine körperliche Entgiftung in einem Krankenhaus in die Wege leiten kann, hat das Beratungsangebot von Suchtberatungsstellen eine zentrale Bedeutung. Die dortigen Mitarbeiter beraten Betroffene und Angehörige vertraulich und qualifiziert über geeignete Behandlungsmöglichkeiten und leiten diese entsprechend auch ein. Die Berater sind in der Regel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Psychologen und unterliegen einer besonderen gesetzlichen Schweigepflicht. Da Suchtkranke oft Angst vor einer Kontaktaufnahme zu solchen Stellen haben, kann es eine große Hilfe für sie bedeuten, wenn sie von Angehörigen, Kollegen oder Freunden am Anfang dorthin begleitet werden. Es ist sogar sehr sinnvoll, wenn das soziale Umfeld, insbesondere die Familie, in das Behandlungskonzept mit eingebunden ist.

- Körperliche Entgiftung
Vor der eigentlichen Entwöhnungstherapie ist meist erst eine körperliche Entgiftungsbehandlung notwendig. Diese wird vom behandelnden Arzt eingeleitet und stationär im Krankenhaus durchgeführt und dauert zwischen 7 und 14 Tagen. Der Patient erhält ein Ersatzmedikament, das im Laufe der körperlichen Entgiftung langsam bis auf null herunterdosiert wird. Die körperliche Behandlung ist damit zunächst abgeschlossen, wenn keine weiteren alkoholbedingten Erkrankungen vorliegen. Durch eine Entgiftung sind allerdings noch nicht die jahrelangen Trink- und Verhaltensmuster beseitigt. Diese sollten unbedingt über eine Entwöhnungstherapie behandelt werden, da es erfahrungsgemäß ohne Therapie schon nach kurzer Zeit wieder zum Alkoholrückfall kommt. Die Kosten der Entgiftung trägt die Krankenkasse.

- Entwöhnungstherapie
Eine Entwöhnungstherapie kann sowohl ambulant wie auch stationär erfolgen. In einer ambulanten Therapie nimmt der Betroffene regelmäßig an Einzel- und Gruppengesprächen in einer dafür zugelassenen Suchtberatungsstelle teil. Parallel empfiehlt sich ein Anschluss an eine Selbsthilfe- und Abstinenzgruppe, der auch nach Abschluss der Therapie über längere Zeit angebracht ist und zur weiteren Stabilisierung und Vermeidung von Rückfällen. Die stationäre Entwöhnungstherapie kann ausschließlich über die örtliche Suchtberatungsstelle bzw. den sozial-psychiatrischen Dienst beantragt und eingeleitet werden. Diese stationären Entwöhnungstherapien werden in speziellen Fachkliniken durchgeführt – in unserem Bundesland z. B. in Serrahn, Rostock, Feldberg, Lübstorf (Alkohol, Medikamente); in Tessin und Parber (Drogen) – und dauern zwischen 2 und 6 Monaten. Die Kosten hierfür trägt der Rententräger bzw. die Krankenkasse. Wesentliche Inhalte der Entwöhnungstherapien sind: - Reflektieren und Erkennen des eigenen Suchtverhalten

- Austausch mit anderen Suchtkranken
- Aufarbeiten der eigenen „Suchtkarriere“ - Erarbeiten und Einüben neuer Verhaltensweisen/Problemlösungen
- Neugestaltung des Freizeitverhaltens
- Einbindung des sozialen Umfeldes in die Therapie
- Lernen, abstinent vom Suchtmittel zu leben.

Auch nach einer stationären Entwöhnungstherapie ist ein Anschluss an eine Selbsthilfe- und Abstinenzgruppe angebracht; hilfreich kann auch eine zeitbegrenzte ambulante Nachsorge durch die Suchtberatungsstelle sein.

 

 +  1. Genuss oder Sucht?

 +  2. Was versteht man eigentlich unter „Sucht“?

 +  3. Wie entsteht Sucht?

 +  4. Wer ist gefährdet?

 +  5. Aufhören ist möglich!

 +  6. Ein Angebot an Angehörige, Freunde und alle, die helfen wollen

 +  7. Möglichkeiten der Suchtkrankenhilfe

 +  8. ... bevor es zu spät ist!  Suchtprävention... 

 +  9. Selbsthilfegruppen und Abstinenzvereine – Ihre Aufgaben und Ziele

 

 

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